Der Hansetag damals

In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts formten die Städte ihre seit
der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts bestehende Zusammenarbeit zu
einer festeren Organisationsform um. Zentrales Organ war der "Tagfahrt"
genannte Hansetag, auf dem die abgeordneten Ratsherren der Hansestädte,
die Ratssendeboten, die anstehenden Probleme erörterten und versuchten,
gemeinsame Beschlüsse herbeizuführen. Dazu verschickte in der Regel
Lübeck gemeinsam mit den anderen wendischen Städten Hamburg, Lüneburg,
Wismar, Rostock und Stralsund Einladungsschreiben. Sie enthielten neben
dem Termin die genaue Bezeichnung der zur Entscheidung anstehenden
Angelegenheiten und gleichzeitig die Aufforderung an die geladenen
Städte, vollmächtige Vertreter zu entsenden. Weil Lübeck zu allen
anderen Hansestädten im mittel gelegen war, fanden dort die meisten
"Tagfahrten" statt, allein 43 von 67 zwischen 1356 und 1407.
Wenn die Sitzordnung der Abgeordneten entsprechend der Rangordnung der
Städte gefunden war, konnte die Tagfahrt beginnen. Die Bürgermeister
der gastgebenden Stadt leiteten die Verhandlung und erteilten den
Sprechern das Wort. Die Beschlüsse mussten einstimmig gefasst werden,
was mitunter bei 50 teilnehmenden Städten mit sehr unterschiedlichen
wirtschaftlichen Interessen - auch nicht anders als heute -
außerordentlich schwierig war.
Wenn allerdings Entscheidungen zu Problemen gefasst werden sollten, die im Einladungsschreiben nicht genannt waren oder die in ihrer Reichweite den dort gesteckten Rahmen sprengten, mussten die Angelegenheiten mit den Räten und Bürgerversammlungen der jeweiligen Heimatstädte zuvor beraten werden. Das machte eine Beschlussfassung erst auf dem nächsten Hansetag möglich. Dieses Ad-referendum-Nehmen, d. h. die Rückverweisung an die Heimatstädte, und die geforderte Einstimmigkeit machten die Entscheidungswege schwierig und langwierig.
Rechtsgültig wurden die Beschlüsse der Hansetage, die sogenannten Rezesse, auch erst durch die Verkündigung, d.h. Verlesung, in den Kontoren und auf den Gemeindeversammlungen der einzelnen Städte. Was den Interessen der jeweiligen Städte zuwiderlief, wurde dabei weggelassen. Daher waren die Chancen eines Rezesses, in allen Hansestädten Rechtskraft zu erreichen, meistens sehr gering.
Trotz dieser Hemmnisse in der inneren Organisationsstruktur hat die Hanse nach außen hin von der Mitte des 13. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts über 400 Jahre lang die Wirtschafts-, Handels- und Machtpolitik im nördlichen Europa mitbestimmt und in Teilen auch entscheidend mitgestaltet.
Wenn allerdings Entscheidungen zu Problemen gefasst werden sollten, die im Einladungsschreiben nicht genannt waren oder die in ihrer Reichweite den dort gesteckten Rahmen sprengten, mussten die Angelegenheiten mit den Räten und Bürgerversammlungen der jeweiligen Heimatstädte zuvor beraten werden. Das machte eine Beschlussfassung erst auf dem nächsten Hansetag möglich. Dieses Ad-referendum-Nehmen, d. h. die Rückverweisung an die Heimatstädte, und die geforderte Einstimmigkeit machten die Entscheidungswege schwierig und langwierig.
Rechtsgültig wurden die Beschlüsse der Hansetage, die sogenannten Rezesse, auch erst durch die Verkündigung, d.h. Verlesung, in den Kontoren und auf den Gemeindeversammlungen der einzelnen Städte. Was den Interessen der jeweiligen Städte zuwiderlief, wurde dabei weggelassen. Daher waren die Chancen eines Rezesses, in allen Hansestädten Rechtskraft zu erreichen, meistens sehr gering.
Trotz dieser Hemmnisse in der inneren Organisationsstruktur hat die Hanse nach außen hin von der Mitte des 13. bis zum Ende des 17. Jahrhunderts über 400 Jahre lang die Wirtschafts-, Handels- und Machtpolitik im nördlichen Europa mitbestimmt und in Teilen auch entscheidend mitgestaltet.


